Allgemeine Geschäfts­bedingun­gen der Hansemold GmbH

Grundlegende Bestimmungen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Hansemold GmbH (nachfolgend „Hansemold“) mit Kunden über die Herstellung und Lieferung von Produkten eingeht. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote von Hansemold, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Kunden können Verbraucher und Unternehmer sein. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden werden von Hansemold nicht anerkannt, es sei denn, Hansemold hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Zustandekommen des Vertrages/​Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung und der Verkauf von Produkten. Alle Angebote von Hansemold sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich anderweitig bezeichnet sind. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden von Hansemold per Auftragsbestätigung, die in Bezug auf den Umfang der Lieferung maßgebend ist, angenommen wird. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Hansemold behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Produkts vor, sofern diese nicht die mit dem Kunden verbindlich vereinbarte Sollbeschaffenheit des Produkts betreffen und für den Kunden zumutbar sind. Soweit die Sollbeschaffenheit des Produkts zwischen Hansemold und dem Kunden verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch Hansemold zulässig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem Kunden zumutbar sind. Kunden steht im Falle der Unzumutbarkeit ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Kein Widerrufsrecht

Die von Kunden bestellten Produkte werden durch Hansemold individuell nach deren Wünschen und Vorgaben produziert. Aus diesem Grund steht auch solchen Kunden, bei denen es sich um Verbraucher handelt, kein Widerrufsrecht zu.

Preise/​Zahlungs­bedin­gungen

  1. Vereinbarte Preise gelten nur für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang; Mehr- oder Sonderleistungen werden von Hansemold gesondert berechnet. Die genannten Preise für die Produkte verstehen sich in Euro ab Werk netto, also ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Transport. Diese Kosten wie auch etwaige Zölle, Steuern, Gebühren oder ähnliche Abgaben werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und berechnet.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei Hansemold maßgebend. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die fälligen Zahlungsansprüche zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, betragen die Verzugszinsen hiervon abweichend 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  3. Hansemold wird noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch die die Zahlung der offenen, fälligen Forderungen von Hansemold aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis, einschließlich derjenigen aus anderen Einzelaufträgen, soweit diese auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, gefährdet wird.

Lieferfristen/​Gefahrübergang

  1. Maßgeblich für die Lieferfristen ist die Auftragsbestätigung von Hansemold. In der Auftragsbestätigung genannte Fristen oder Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur dann verbindlich, soweit hier ausdrücklich eine feste Frist/ein fester Termin zugesagt bzw. vereinbart worden ist oder Hansemold eine Frist bzw. einen Termin gesondert schriftlich als ausdrücklich verbindlich bestätigt hat. Lieferungen erfolgen an den jeweiligen Firmensitz von Unternehmern bzw. den Wohnsitz von Verbrauchern.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Lieferfrist durch Übergabe des Produkts/der Produkte an die Transportperson des Kunden bis zu ihrem Ablauf eingehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Auslieferung des jeweiligen Produkts an den Spediteur, den Frachtführer oder der zur Ausführung durch den Kunden bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn Hansemold ihm die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, der Kunde aber eine Übernahme des jeweiligen Produkts zum genannten Termin ablehnt oder die Ware zum genannten Termin nicht abholt bzw. nicht von einer Transportperson abholen lässt.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung spätestens mit dem Erhalt des jeweiligen Produkts durch den Kunden auf diesen über.
  4. Im Falle des Annahmeverzugs oder der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten des Kunden ist Hansemold berechtigt, den hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, gilt zudem folgendes: Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Produkte werden für die Dauer von 6 (sechs) Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür Hansemold eine Lagergebühr von EUR 10,00 pro angefangenem Kalendertag und ganz oder teilweise genutztem Palettenplatz in Rechnung stellt. Zudem ist Hansemold berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte anderweitig zu verwerten.
  5. Angemessene Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig, wenn und soweit die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung des übrigen Teils sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder erheblicher Mehraufwand entstehen.
  6. Sollte Hansemold mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug geraten oder sollte Hansemold eine Lieferung bzw. Leistung unmöglich werden, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Im Falle höherer Gewalt ist Hansemold berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Alternativ kann Hansemold wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Hansemold wird Kunden unverzüglich über das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt informieren. Innerhalb von 6 Wochen nach der Information durch Hansemold kann der Kunde Hansemold auffordern zu erklären, ob Hansemold im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wird. Sofern sich Hansemold nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist erklärt, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
  8. Die Produkte werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

Zurück­behaltungs­recht, Eigentums­vorbehalt

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht können Kunden nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt und der Gegenanspruch fällig ist.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Hansemold. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
    1. Hansemold behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
    2. Kunden können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Kunden bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die diesen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an Hansemold ab, die die Abtretung annimmt. Kunden sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behält sich Hansemold allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
    3. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt Hansemold Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
    4. Hansemold verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Hansemold.

Gewährleistung

  1. Ist der Kunde Verbraucher, bittet Hansemold darum, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Hansemold bzw. dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
  2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, so muss dieser vor Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen sein. Mängelrügen sind Hansemold gegenüber schriftlich und unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels innerhalb 7 Kalendertagen geltend zu machen, um eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge zu ermöglichen.
  3. Eine Verantwortlichkeit von Hansemold für das Design oder die Eignung des von dem Kunden gewünschten Produkts zu einem bestimmten Zweck ist ausgeschossen. Hansemold ist nicht dazu verpflichtet, von Kunden übermittelte Modelle oder sonstige Daten bzw. Informationen von Kunden in Bezug auf zu fertigende Produkte auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. Hansemold fertigt die Werkzeugeinsätze anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für konstruktiv bedingten Verzug wird daher keine Haftung übernommen. Dies gilt auch in Bezug auf die Eignung der von Kunden ausgewählten Materialien für das Produkt bzw. Material bedingtem Verzug.  Unsere Toleranzangaben gelten aufgrund konstruktiv oder Material bedingtem Verzug nicht. Hansemold übernimmt auch keine Verantwortung für die Mangelfreiheit und Eignung der von Kunden zur Verfügung gestellten Materialien für die Herstellung der gewünschten Produkte oder dafür, dass die Produkte in der vom Kunden gewünschten Form, einschließlich dessen Material, die einschlägigen regulatorischen Anforderungen erfüllen bzw. marktfähig sind. Die Verantwortung dafür, dass die nach dem Modell bzw. sonstigen Vorgaben des Kunden hergestellten Produkte keine Rechte Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte wie Urheber-, Patent-, Gebrauchsmusterrechte, Designrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzen, liegt allein beim Kunden.
  4. Liegt ein Mangel eines Produkts vor, wird Hansemold nach eigener Wahl – soweit der Kunde Verbraucher ist: nach Wahl des Kunden – eine Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung vornehmen und dabei die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach Maßgabe des Gesetzes tragen. Ist der Kunde Unternehmer und macht im Zusammenhang mit der Nacherfüllung berechtigterweise Kosten gegenüber Hansemold geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigener Gegenstände entstanden sind, so sind seine Erstattungsansprüche auf die Selbstkosten begrenzt. Erhöhen sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass das jeweilige Produkt auf Veranlassung eines Kunden, der Unternehmer ist, an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurde, sind diese Zusatzkosten vom Kunden zu tragen. Bei Ersatzlieferungen durch Hansemold wird der Käufer das mangelhafte Produkt Zug-um-Zug an Hansemold zurückgefahren und – soweit der Kunde Unternehmer ist – Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten.
  5. Verweigert Hansemold die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung oder schlägt die Mängelbeseitigung endgültig fehl, so können Kunden nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Tritt der Kunde zurück, wird Hansemold den geleisteten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgewähr des mangelhaften Produkts und Zahlung von Wertersatz für gezogene Nutzungen seitens des Kunden zurückzahlen. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Kunde zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung nicht möglich ist, von Hansemold zu vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware gezeigt hat.
  6. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, der das Produkt an einen Verbraucher weiterverkauft („Verbrauchsgüterkauf“), gilt folgendes: Musste der Kunde das Produkt aufgrund eines bereits zur Zeit des Gefahrübergangs von Hansemold vorliegenden Mangels vom Verbraucher zurücknehmen bzw. hat der Verbraucher infolge dessen den Kaufpreis gemindert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Einer ansonsten erforderlichen Fristsetzung bedarf es in diesem Fall nicht; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  7. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde das Produkt nach Lieferung modifiziert bzw. durch Dritte modifizieren lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
  8. Gewährleistungsansprüche im Bezug auf die garantierte Stückzahl aus dem Werkzeug entfallen, sofern nicht die Firma Hansemold GmbH Hersteller der Bauteile ist.
  9. Soweit der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Produkts ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit der Kunde Verbraucher ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln des Produkts hiervon abweichend zwei Jahre ab Gefahrübergang. Soweit der Kunde Unternehmer ist und das Produkt an einen Verbraucher weiterverkauft hat („Verbrauchsgüterkauf“), richtet sich die Verjährung der vorgenannten Ansprüche des Kunden, welcher von dem Verbraucher wegen eines Mangels des Produkts in Anspruch genommen wird, der bereits zur Zeit des Gefahrübergangs von Hansemold auf den Kunden vorgelegen hat, einschließlich des Anspruchs auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB, nach den gesetzlichen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs.

Schadensersatz

  1. Hansemold haftet wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungs-gesetzes.
  2. Darüber hinaus haftet Hansemold für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von ihren einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurden. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  3. Die Haftung nach dem vorstehenden Abs. 2 ist auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist die Haftung von Hansemold nach dem vorstehenden Abs. 2 ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat.
  4. Im Rahmen der Haftung nach dem vorstehenden Abs. 2 sind außerdem mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Produkts sind, nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts typischerweise zu erwarten sind. Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind in jedem Falle ausgeschlossen.
  5. Sollte Hansemold Kunden technische Auskünfte geben und/oder gegenüber Kunden beratend tätig werden und die Auskünfte oder die Beratung nicht ausdrücklich zu dem geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  6. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten beträgt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für solche, die durch arglistiges Verhalten, durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder durch fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne des Abs. 2 der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Hansemold verursacht wurden, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verjährungsfrist.

Nutzungsrechte/​Aufbewahrung und Vernichtung von Materialien

  1. Hansemold behält sich sämtliche Rechte an allen dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Illustrationen, Abbildungen, Spezifikationen, Mustern usw. vor. Diese sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von Hansemold nicht zugänglich gemacht werden. Kunden dürfen die Unterlagen etc. ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwenden.
  2. Hansemold behält sich darüber hinaus alle Rechte an der/den im Rahmen der Herstellung des vertragsgegenständlichen Produkts eingesetzten Software, Werkzeugen, Formteilen, Technologien, Fertigungstechniken, Prozessen sowie sonstigen Arbeitsweisen, einschließlich des hierfür erforderlichen Know-Hows vor. Dies gilt insbesondere auch für solche Werkzeuge, Formteile, Technologien usw., die speziell zur Erfüllung eines bestimmten Kundenauftrags entwickelt oder adaptiert worden sind. Kunden erwerben an diesen Werkzeugen, Formteilen, Technologien usw. nur einfache Nutzungsrechte. Dies gilt auch dann, wenn Kunden die Kosten für die Herstellung der Werkzeuge übernehmen. Hansemold wird speziell zur Erfüllung von bestimmten Kundenaufträgen entwickelte oder adaptierte Werkzeuge, Formteile, Technologien usw. allerdings nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden zur Erfüllung von Aufträgen anderer Kunden einsetzen.
  3. Kunden erklären ihr Einverständnis damit, dass von Ihnen bereitgestellte Muster, Werkstoffe, Materialien, Prototypen und/oder in ihrem Auftrag beschaffte/hergestellte Produkte/Prototypen nach Ablauf einer Frist von 24 Monaten ab deren letzter Verwendung vernichtet werden, sofern sie nicht vor diesem Zeitpunkt die Rücksendung/Abholung auf ihr Betreiben und ihre Kosten verlangen und verzichten auf jegliche im Zusammenhang der Vernichtung allenfalls entstehende Ansprüche. Sofern einer Vernichtung seitens des Kunden widersprochen wird, dieser sich jedoch nicht um eine Rücksendung/Abholung kümmert, werden die Produkte/Prototypen bei Hansemold eingelagert, wofür Hansemold dem Kunden EUR 49,00 pro Jahr berechnet.

Garantie/​Freistellung

  1. Soweit Hansemold Produkte nach Vorgaben von Kunden – insbesondere aufgrund der von Kunden an Hansemold übermittelten Zeichnungen, Modelle, CAD Daten oder Muster – herstellt und ausliefert, garantiert der Kunde, dass durch die Nutzung, Herstellung und Lieferung der Produkte keine Rechte Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte wie Urheber-, Patent-, Gebrauchsmusterrechte, Designrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Sollte Hansemold von Dritten unter Berufung auf entgegenstehende Rechte die Herstellung und Lieferung derartiger Produkte untersagt werden, ist Hansemold berechtigt, die Herstellung und Lieferung ohne Prüfung der Rechtslage und unter Ausschluss aller Schadensersatzansprüche des Kunden einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten beim Kunden zu verlangen.
  2. Sollten Dritte aufgrund der Nutzung/Herstellung/Lieferung derartiger Produkte Ansprüche gegenüber Hansemold geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Hansemold von allen daraus resultierenden Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und sonstigen Kosten und Aufwendungen, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten freizustellen und Hansemold bei der Abwehr der Ansprüche tatkräftig zu unterstützen.

Materialien von Kunden/​Rechtswidrige Zwecke

  1. Soweit vereinbart wurde, dass der Kunde für die Herstellung des Produkts Materialien bereitzustellen hat, sind diese vom Kunden rechtzeitig und kostenfrei in der erforderlichen Qualität und Menge unter Berücksichtigung hinreichender Toleranzen für Ausschüsse und Abfälle an Hansemold zu liefern. Eine Verpflichtung zur Rückgabe von Ausschüssen/Abfällen/nicht verbrauchten Restmengen des Materials besteht nicht.
  2. Hansemold ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Kunden zur Rücknahme nicht verbrauchter Restmengen des von diesen bereitgestellten Materials aufzufordern. Soweit der Kunde auf diese Aufforderung von Hansemold nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen reagiert, werden die Restmengen der Vernichtung zugeführt.
  3. Der Kunde garantiert, dass von ihm in Auftrag gegebene Produkte nicht zu rechtswidrigen Zwecken hergestellt bzw. verwendet werden sollen, insbesondere nicht unter die einschlägigen Regelungen von Waffengesetzen fallen bzw. nicht als Waffe oder Teil einer Waffe dienen sollen.

Datenschutz

Hansemold verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchführung. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Hansemold enthalten.

Schluss­bestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Hansemold, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. In diesem Falle werden die Parteien die unwirksame Bestimmung in gemeinsamer Abstimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien bei Vertragsschluss gewollt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.